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Filmaufnahmen und Fotografie

Sehr geehrte Kongressbesucher,

im Rahmen des 20. Stuttgarter Intensivkongresses werden Film- und Bildaufnahmen von MCN angefertigt, die im Sinne der Wahrung des öffentlichen Interesses und des Interesses des Veranstalters an einer Berichterstattung über diese und nachfolgende Veranstaltungen begründet sind. Hierbei kommt das Kunsturhebergesetz (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) zur Anwendung, das nach neuer Rechtsprechung nicht von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert wird. Aufnahmen werden unter Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Interessenslage angefertigt.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@mcn-nuernberg.de zur Verfügung